Prüfungen von Baumaschinen - Krane, Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Hydraulikbagger, Radlader und andere Baumaschinen, Geräte und Einrichtungen, persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Die Prüfungen der Baumaschinen, Geräte und Einrichtungen werden bei uns ausschließlich, durch den Baumaschinenmeister und Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft.

Dies setzt die Kenntnisse voraus wie sie durch die Berufsgenossenschaften, wie im nachfolgenden Text ersichtlich, gefordert werden.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Maschinen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von zb. Flurförderzeugen, Kranen und anderen Maschinen, beurteilen kann.

Wir prüfen für Sie:

 

Flurförderzeuge                 gem. BGV D 27 u. D 34 Flüssiggas

Krane                                  gem. BGV D 6

Hubarbeitsbühnen              BGR 500 vormals VBG 14

Hydraulikbagger                 BGR 500 vormals VBG 40

Hochziehbare Personen-

aufnahmemittel(PAM)         BGR 159

Weiter Geräte, Einrichtungen und Maschinen auf Anfrage.