Abstützung auf einer Kellerdecke !!!

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (sog. Gefährdungsbeurteilung) und ihre Dokumentation sind ein Kernelement des Arbeitsschutzgesetzes bzw. eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Durch Gefährdungsbeurteilungen sollen die Unternehmen und die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, vorausschauend Unfälle und arbeitsbedingte Krankheiten zu vermeiden. Dies dient einerseits der Gesundheit der einzelnen Beschäftigten und senkt andererseits die Kosten für das Unternehmen und der Solidargemeinschaft durch Vermeidung von Ausfallzeiten und Krankheit.

Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG, 1996 in der Fassung vom 8. April 2008) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992). Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

 

Wir beraten bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, erledigen die rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse und ermitteln  Verbesserungsmöglichkeiten.